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Headline am (07.02.2012)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

a. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschliesslich nachstehende Geschäftsbedingungen massgebend.

b. Die von uns gezeigten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts, -Mass- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.

c. Sie haben mit der Bestellung einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen.

d. Preisänderungen vorbehalten.

2. Lieferbedingungen

a 1. Schweiz:
Lieferungen erfolgen per Amex, Diners, Nachnahme Postkarte, Yellownet und per Vorauszahlung. Nachnahmekosten gehen auf Kosten des Kunden.

b 2. Ausland:
Lieferungen/Bezahlung erfolgen per Amex, Diners und per Vorauszahlung.
Die im Shop ausgezeichneten Preise sind Nettopreise.

c. Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

d. Der Kunde übernimmt die Versandkosten der Lieferung. Diese Kosten sind Bestandteil des Rechnungsbetrages.

e. Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unseren Firmensitz. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unseren Firmensitz verlässt.

3. Zahlungsbedingungen

a. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer (Änderung des Steuersatzes auch bei anderweitiger Abrede jederzeit vorbehalten). Der Kaufpreis ist bei Übergang von Gefahr und Nutzen am Kaufgegenstand fällig. Er ist in jedem Fall ohne jeglichen Abzug geschuldet und innert 10 Tage zahlbar.

b. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt, erfolgt die erste Mahnung die den Schuldner auffordert die Rechnung innert 5 Tagen ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Die zweite Mahnung erfolgt eingeschrieben. Es wird eine letzte Frist gesetzt: 5 Tage. Sollte dann immer noch keine Zahlung erfolgt sein, werden wir den Betrag auf dem Rechtsweg geltend machen.

c. Vorauskasse: Beträge die auf unserem Konto sind, werden nicht mehr zurück überwiesen. Sie haben für diesen Betrag Anspruch auf Material. Der Käufer erklärt sich bei einer Bestellung (Überweisung auf unser Konto) damit einverstanden dass er keinen Geldanspruch geltenden machen kann, und für sein Guthaben Ware bezieht. Bestellungen mit Vorauskasse werden für Sie Reserviert und Bereitgestellt, sollte der Betrag nicht innert 10 Tagen auf unserem Konto sein, wird der Auftrag gelöscht und eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- in Rechnung gestellt.

d. Nachnahme: Bei Verweigerung und der Annahme eines Nachnahmepaketes stellen wir Ihnen Fr.50.- Bearbeitungsgebühr in Rechnung und zusätzlich 20% des Warenwertes. Lieferungen die schon unterwegs sind müssen angenommen werden.

e. Kreditkarten. Um Missbrauch zu vermeiden ist Kreditkartenzahlung nur möglich wenn der Kreditkarteninhaber auch der Besteller ist. Die Kreditkartenadresse muss auch die Bestelladresse sein.

4. Mahngebühren

1. Mahnung Kostelos
2. Mahnung Fr. 10.00
a. Der Schuldzinssatz für Beträge nach der ersten erfolgten Mahnung beträgt 12% per Annum.

5. Eigentumsvorbehalt

a. Alle Lieferungen von Suissetronic erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Suissetronic, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten (Vorbehaltsware) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.

b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsganges weiterveräussern. Für den Fall der Weiterveräusserung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von Suisssetronic an Suissetronic ab. Suissetronic nimmt diese Abtretung an.

c. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt der seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Suissetronic ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderer Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräusserung zu widerrufen. Suissetronic kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

d. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und Suissetronic auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an Suissetronic ab. Suissetronic nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Massgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

6. Gewährleistung

a. Bei Mängel oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Suissetronic nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Versendung des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.

b. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von Suissetronic entsprechen.

c. Die Garantie beträgt bei allen Produkten 12 Monate. Einem natürlichen Alterungsprozess unterworfenes Gebrauchsmaterial, wie z.B. Akkumulatoren, muss insoweit von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.
zusätzliche Garantiebestimmungen für Ersatzteile

d. Die häufigste Ursache bei Defekten für Ersatzteile liegt beim unsachgemäßen Einbau (kein antistatischer Arbeitsplatz, ect....). Wir können Defekte an Ersatzteile daher nur mit Vorlage einer Einbaubestätigung durch einen befugten Fachmann auf Garantie austauschen. Wird das Ersatzteil selbst eingebaut verfällt der Garantieanspruch.

7. Haftung

a. Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden ist, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und /oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.

b. Suissetronic übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.

c. Ein Umtausch von einwandfreien Produkten ist ausgeschlossen

8. Schlussbestimmungen

a. Wir behalten uns vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.

b. Es gilt Schweizer Recht

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

d. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zug.

AGB stand 1.8.05

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