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1. Allgemeine Bestimmungen
a. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschliesslich nachstehende
Geschäftsbedingungen massgebend.
b. Die von uns gezeigten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten,
Gewichts, -Mass- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
c. Sie haben mit der Bestellung einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen.
d. Preisänderungen vorbehalten.
2. Lieferbedingungen
a 1. Schweiz:
Lieferungen erfolgen per Amex, Diners, Nachnahme Postkarte, Yellownet und per
Vorauszahlung. Nachnahmekosten gehen auf Kosten des Kunden.
b 2. Ausland:
Lieferungen/Bezahlung erfolgen per Amex, Diners und per Vorauszahlung.
Die im Shop ausgezeichneten Preise sind Nettopreise.
c. Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere
Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die
rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder unseren Vorlieferanten ein,
verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung.
Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen, kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten.
d. Der Kunde übernimmt die Versandkosten der Lieferung. Diese Kosten sind
Bestandteil des Rechnungsbetrages.
e. Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unseren Firmensitz. Die
Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unseren Firmensitz verlässt.
3. Zahlungsbedingungen
a. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer (Änderung
des Steuersatzes auch bei anderweitiger Abrede jederzeit vorbehalten). Der
Kaufpreis ist bei Übergang von Gefahr und Nutzen am Kaufgegenstand fällig. Er
ist in jedem Fall ohne jeglichen Abzug geschuldet und innert 10 Tage zahlbar.
b. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt, erfolgt die erste
Mahnung die den Schuldner auffordert die Rechnung innert 5 Tagen ohne jegliche
Abzüge zu begleichen. Die zweite Mahnung erfolgt eingeschrieben. Es wird eine
letzte Frist gesetzt: 5 Tage. Sollte dann immer noch keine Zahlung erfolgt sein,
werden wir den Betrag auf dem Rechtsweg geltend machen.
c. Vorauskasse: Beträge die auf unserem Konto sind, werden nicht mehr zurück
überwiesen. Sie haben für diesen Betrag Anspruch auf Material. Der Käufer
erklärt sich bei einer Bestellung (Überweisung auf unser Konto) damit
einverstanden dass er keinen Geldanspruch geltenden machen kann, und für sein
Guthaben Ware bezieht. Bestellungen mit Vorauskasse werden für Sie Reserviert
und Bereitgestellt, sollte der Betrag nicht innert 10 Tagen auf unserem Konto
sein, wird der Auftrag gelöscht und eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- in
Rechnung gestellt.
d. Nachnahme: Bei Verweigerung und der Annahme eines Nachnahmepaketes stellen
wir Ihnen Fr.50.- Bearbeitungsgebühr in Rechnung und zusätzlich 20% des
Warenwertes. Lieferungen die schon unterwegs sind müssen angenommen werden.
e. Kreditkarten. Um Missbrauch zu vermeiden ist Kreditkartenzahlung nur möglich
wenn der Kreditkarteninhaber auch der Besteller ist. Die Kreditkartenadresse
muss auch die Bestelladresse sein.
4. Mahngebühren
1. Mahnung Kostelos
2. Mahnung Fr. 10.00
a. Der Schuldzinssatz für Beträge nach der ersten erfolgten Mahnung beträgt 12%
per Annum.
5. Eigentumsvorbehalt
a. Alle Lieferungen von Suissetronic erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der
Vertragspartner Suissetronic, dann geht das Eigentum an den gelieferten
Gegenständen und Rechten (Vorbehaltsware) erst mit Eingang aller Zahlungen aus
der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.
b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang
des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu
verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des
ordnungsgemässen Geschäftsganges weiterveräussern. Für den Fall der
Weiterveräusserung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus
entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für
die Forderungen von Suisssetronic an Suissetronic ab. Suissetronic nimmt diese
Abtretung an.
c. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise
in Verzug, stellt der seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die
Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann
darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
Suissetronic ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder die Vorbehaltsware zwecks anderer Verwertung zurückzunehmen oder die
Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der
Weiterveräusserung zu widerrufen. Suissetronic kann dann Auskunft über die
Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen
anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
d. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Vertragspartner die
Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere
durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und
Suissetronic auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der
Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt
an Suissetronic ab. Suissetronic nimmt diese Abtretung an und erklärt die
Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Massgabe, dass diese wirksam wird,
wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
6. Gewährleistung
a. Bei Mängel oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist
Suissetronic nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften
Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Versendung des
Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in
Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner
zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.
b. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche
bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht
berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran
Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind,
die nicht den Spezifikationen von Suissetronic entsprechen.
c. Die Garantie beträgt bei allen Produkten 12 Monate. Einem natürlichen
Alterungsprozess unterworfenes Gebrauchsmaterial, wie z.B. Akkumulatoren, muss
insoweit von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.
zusätzliche Garantiebestimmungen für Ersatzteile
d. Die häufigste Ursache bei Defekten für Ersatzteile liegt beim unsachgemäßen
Einbau (kein antistatischer Arbeitsplatz, ect....). Wir können Defekte an
Ersatzteile daher nur mit Vorlage einer Einbaubestätigung durch einen befugten
Fachmann auf Garantie austauschen. Wird das Ersatzteil selbst eingebaut verfällt
der Garantieanspruch.
7. Haftung
a. Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung,
aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für
Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten
Werkleistung selbst entstanden ist, sind ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits und /oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.
b. Suissetronic übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare
oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.
c. Ein Umtausch von einwandfreien Produkten ist ausgeschlossen
8. Schlussbestimmungen
a. Wir behalten uns vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.
b. Es gilt Schweizer Recht
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem
Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so
berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
d. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zug.
AGB stand 1.8.05
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